1. Nutzung der Räume
1.1.Die Benutzung unserer Räume erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Das Besteigen oder Verändern von Hindernissen in der Arena ist nicht gestattet. Auch ist das Rennen, hinlegen, knien, hocken oder Ähnliches in unserer Anlage verboten. Bis sich die Augen an die Dunkelheit in unserer Arena gewöhnt haben, bitten wir um größtmögliche Vorsicht. Sollten sich einige Mitspieler an die oben aufgeführten Verbote nicht halten, so behalten wir uns vor den Betrieb der kompletten Anlage aus sicherheitstechnischen Gründen einzustellen und die Arena zu räumen. Gespielt wird idealerweise in dunkler Freizeitkleidung, mit sportlichem Schuhwerk. Jede Art militanter Kleidung, auch nur ansatzweise, ist untersagt.
1.2. Spieler mit Terminreservierung müssen für die Einweisungen 20 Minuten vor Spielbeginn anwesend sein. Verspätete Ankunft berechtigt nicht zum Wertausgleich oder Verlängerung. Keine Lasertag-Gruppe hat das Anrecht die Spielfläche allein zu nutzen, außer die Halle wird entsprechend gebucht.
1.5. Die Betreiber sind berechtigt aber nicht verpflichtet, Minderjährigen ohne Begleitung eines gesetzlichen Vertreters bzw. einer Aufsichtsperson die Nutzung der Anlage zu gestatten. Im Falle einer Nutzung wird keine Aufsichtspflicht begründet, insbesondere nicht gemäß § 832 BGB. Entsprechendes gilt auch für Minderjährige in Begleitung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen. Auf die gesetzliche Haftung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und die sich hieraus ergebenden Pflichten wird ausdrücklich hingewiesen.
1.6. Für die Benutzung der Fächer und Garderobe wird durch die Betreiber keine Haftung übernommen. Wertgegenstände dürfen nicht an der Garderobe abgelegt werden. Hierfür gibt es gesonderte Schliessfächer
2. Spielgeräte und Schadensersatz
2.1. Die Spielgeräte für Lasertag werden von den Spielern auf eigene Gefahr benutzt. Sorgsamer und schonender Umgang mit den Spielgeräten wird zwingend vorausgesetzt. Insbesondere sind die Anweisungen im Zuge der Einweisung einzuhalten.
2.2. Wird die Spielausrüstung oder Ausstattung der Räume beschädigt, können die Betreiber von den gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangen diese Schadensersatz, so beträgt dieser im Bereich Lasertag Euro 2.000,00 €. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Betreiber einen höheren Schaden nachweisen oder der Schuldner nachweist, dass ein niedrigerer Schaden oder gar kein Schaden entstanden ist.
3. Anweisungen
Sämtliche Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Personen welche gegen die Hausordnung oder Anweisung des Personales verstoßen, werden unverzüglich der Arena verwiesen. Gleichzeitig berechtigt dies die Betreiber, zur fristlosen Kündigung des Nutzungsvertrages aus wichtigem Grund, ohne dass es zuvor einer Abmahnung bedarf, soweit der Verstoß schwerwiegend ist oder wiederholt trotz Abmahnung erfolgt.
4. Eintrittspreise und Stornierungskosten
4.1. Der Eintrittspreis wird sofort fällig und ist spätestens vor Spielbeginn an die Betreiber zu entrichten.
4.2. Reservierungen sind verbindlich. Reservierungen müssen mindestens 1 Kalendertag (24Std.) im Voraus storniert werden, ansonsten ist der vollständige Eintrittspreis der Reservierung geschuldet, es sei denn der Schuldner weist nach, dass uns ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Schuldner ist, wer die Reservierung vorgenommen hat.
5. Alkohol und Rauchverbot
In der gesamten Anlage besteht Alkohol- und Rauchverbot. Für den Fall, dass ein Nutzer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder Ähnlichem steht, berechtigt uns dies ohne die Erfordernis einer mündliche Abmahnung zur fristlosen Kündigung des Nutzungsvertrages aus wichtigem Grund sowie zum Verweis aus den Räumen.
6. Vorzeitige Beendigung
Wird die Nutzung der Räume vor Ablauf der hierfür gewährten Spielzeit beendet, ohne dass dies von den Betreibern zu vertreten ist, so besteht kein Anspruch auf teilweise oder vollständige Erstattung des Eintrittspreises. Ausgenommen davon sind Personen unter 14 Jahren, welche bei vorzeitigem begründetem Spielabbruch, Anspruch auf die vollständige Rückerstattung ihres Eintrittspreises haben.
7. Fotos und Bildmaterial
Das Fertigen von Fotos oder sonstigem Bildmaterial zu gewerblichen Zwecken innerhalb der Anlage ist untersagt. Die Betreiber darf in den Räumen erstelltes Bildmaterial für Ihre Zwecke der Werbung und der Promotion nutzen – dies wird ausdrücklich durch den Kauf des Tickets oder der Einlösung eines Gutscheins gestattet.
8. Unternehmer als Vertragspartner
Bei Unternehmern als Vertragspartnern haben deren etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen uns gegenüber keine Gültigkeit. Auch dann nicht, wenn sie uns zuvor mitgeteilt wurden und wir diesen nicht widersprochen haben.
9. Haftung
9.1. Es wird darauf hingewiesen, dass ein erhebliches Verletzungs- und Schadensrisiko, auf Grund der Eigenschaften der Nutzung einer Lasertag Arena besteht. Die Nutzung der Arena erfolgt dennoch ausschließlich auf eigene Gefahr. Für selbstverschuldete Unfälle und/oder Schäden, insbesondere für Unfälle und/oder Schäden die auf Missachtung der Einweisung, Anweisungen des Personals, Verstöße gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen sowie für Unfälle und/oder Schäden die auf Dritte zurückzuführen sind, haften wir daher nicht.
9.2. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich unsere Haftung sowie die Haftung unserer Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter auf den nach der Art des Vertrages vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften wir sowie unsere Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter nicht.
9.3. Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand sowie salvatorische Klausel
10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie den Vertrag als Verbraucher abgeschlossen haben und zum Zeitpunkt Ihrer Willenserklärung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
10.2. Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Willenserklärung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Sitz in Memmingen. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
10.3. Sollten Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung oder Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die die Parteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen bei Abschluss des Vertrags die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit oder das Fehlen der betreffenden Bestimmung bewusst gewesen wäre. Sollte eine Bestimmung oder Vereinbarung wegen des darin vereinbarten Leistungsumfangs unwirksam sein oder werden, ist der in der Bestimmung vereinbarte Leistungsumfang dem rechtlich zulässigen Maß anzupassen. Beruht die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin), so soll ein rechtlich zulässiges Maß an die Stelle treten. Die Vertragsschließenden sind verpflichtet, durch eine förmliche Änderung des Wortlautes des Vertrages eine etwa notwendige Änderung festzulegen.